1. Serviceumfang
1. Der Kopier & Drucksysteme Hanßen Kundendienst übernimmt folgende Verpflichtungen:
– Durchführung der erforderlichen Hardware – Inspektion;
– Beseitigung von Störungen und Durchführung von Reparaturen, soweit durch normale Abnutzung bedingt;
– Lieferung und Einbau von Ersatzteilen. Das Eigentum an ausgetauschten Geräteteilen geht auf Kopier & Drucksysteme Hanßen über, das Eigentum am Ersatz auf den Eigentümer des Geräts. Der Ersatz kann aufgearbeitet sein, ist in jedem Fall aber voll funktionsfähig;
– Lieferung von Verbrauchsmaterialien (Toner, Entwickler, Trommel), Farbmaterialien jedoch nur, soweit ausdrücklich vereinbart, ausgenommen sind Papier, Folien und Heftklammern;
– Technikeraufwand, An- und Abfahrt des Technikers.
2. Schäden, die infolge von nicht geeigneten Verbrauchsmaterialien, sach-widrigem Gebrauch, Bedienerfehler oder durch unsachgemäße War-tung/Reparatur durch Dritte, höhere Gewalt oder schuldhaftem Verhalten des Kunden oder Dritter auftreten, werden nicht im Rahmen dieses Service-Vertrages beseitigt und werden dem Kunden nach vorheriger Information des Kunden zu den jeweils gültigen Preislisten in Rechnung gestellt.
3. Der Kundendienst wird nach Abstimmung mit dem Kunden während der ortsüblichen Arbeitszeit durchgeführt. Ein Standortwechsel ist dem Kopier & Drucksysteme Hanßen Kundendienst rechtzeitig mitzuteilen, da anderenfalls eine vertragsgemäße Durchführung des Kundendienstes nicht möglich ist.
2. Zahlungen und Leistungsabrechnung
1. Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig.
2. Grundpreis und Preis der Folgeleistungen verstehen sich zuzüglich der für den Abrechnungszeitraum geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Die Abrechnungen der Folgeleistungen erfolgt nachträglich im vereinbar-den Rhythmus, jeweils zum Ende eines Kalenderhalb- oder Vierteljahres. Der Kunde hat Kopier & Drucksysteme Hanßen den tatsächlichen Zählerstand spätestens zum 3. Werktag des jeweils folgenden Monats mitzuteilen.
4. Geht die Zählerstandsmeldung nicht rechtzeitig ein, ist Kopier & Drucksysteme Hanßen berechtigt, zur vorläufigen Abrechnung die Durchschnittsleistung der letzten beiden Abrechnungszeiträume in Anrechnung zu bringen oder den Zählerstand selbst festzustellen. Die Kosten hierfür trägt der Kunde. Nach Bekanntgabe des effektiven Zählerstandes erfolgt die Verrechnung der Differenz. Die Verpflichtung des Kunden zur rechtzeitigen Übersendung wird dadurch nicht berührt.
5. Der Preis für die Folgeleistungen richtet sich nach dem bei Vertragsschluss erwarteten durchschnittlichen Leistungsvolumen. Beide Parteien können eine Neufestsetzung zu Beginn des Vertragsjahres auf der Grundlage des tatsächlich im vorangegangenen Jahr erzielten Leistungsvolumens verlangen.
6. Bei andersformatigen Leistungen als DIN A 4 gilt als Leistung ein Zähler-klick des Gerätes (gemäß technischer Beschreibung des Herstellers).
8. Die Aufgabe der Nutzung des Geräts, aus welchen Gründen auch immer, entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht.
9. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kopier & Drucksysteme Hanßen bleibt vorbehalten, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen. Unabhängig davon kann Kopier & Drucksysteme Hanßen pro Mahnung 5,- Euro Bearbeitungsgebühr verlangen.
3. Preiserhöhungen
Erstmals 12 Monate nach Vertragsbeginn ist Kopier & Drucksysteme Hanßen bei einer Erhöhung der Einkaufspreise für Verbrauchsmaterialien, Ersatzteile oder Lohnkosten berechtigt zur schriftlichen entsprechenden Anpassung der Grund- und Leistungspreise mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende. Preiserhöhungen von mehr als 6 % innerhalb von 12 Monaten sind nur mit Zustimmung des Kunden zulässig.
4. Haftung
1. Der Kunde verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand gemäß Bedienvorschriften sorgfältig zu behandeln.
2. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Für den Verlust oder die Beschädigung von Daten haftet Kopier & Drucksysteme Hanßen nicht. Entsprechendes gilt für den Abbau von kundeneigenen, nicht dem Service unter-liegenden Teilen vor dem Austausch von Geräten oder Geräteteilen.
3. Kopier & Drucksysteme Hanßen´s Haftung ist beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich, grob fahrlässig oder bei Verletzung von wesentlichen Pflichten leicht fahrlässig herbeigeführt werden.
4. Bei leicht fahrlässiger Schadensverursachung haftet Kopier & Drucksysteme Hanßen in Höhe des vorhersehbaren typischen Schadens bis zur Höhe der laufenden Vergütung eines Vertragsjahres,
5. Für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, insbesondere Nutzungsaus-fall des Servicegegenstandes, entgangenen Gewinn oder vergebliche Aufwendungen, haftet Kopier & Drucksysteme Hanßen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6. Eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz und wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
5. Kündigung
1. Der Servicevertrag kann während einer vereinbarten Vertragslaufzeit nicht durch ordentliche Kündigung beendet werden. Zum Ende der Laufzeit oder bei unbestimmter Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist 12 Monate zum Ende eines Vertragsjahres.
2. Kopier & Drucksysteme Hanßen ist insbesondere zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt, wenn der Kunde
– mit Zahlungen in Höhe zweier Grundpreisraten in Verzug ist;
– Zahlungen einstellt, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt ist oder sich aus anderen Umständen die Gefahr ergibt, dass der Kunde den fälligen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.,
– trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Vertragsverletzungen, insbesondere vertragswidrigen Gebrauch der Servicegegenstände, nicht unterlassen oder bereits eingetretene Schäden solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt hat.
3. Kopier & Drucksysteme Hanßen hat bei fristloser Kündigung das Recht, einen sofort fälligen Schadensersatz statt der Leistung geltend zu machen, d.h. so gestellt zu wer-den, als wäre der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden. Kopier & Drucksysteme Hanßen kann pauschal eine Entschädigung in Höhe von 90% der bis zum ordnungsgemäßen Vertragsende ausstehenden Grund- und Leistungspreise verlangen, sofern nicht der Kunde nachweist, dass Kopier & Drucksysteme Hanßen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale trifft.
6. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen oder Ansprüche gegen Kopier & Drucksysteme Hanßen. Während der Dauer von Zahlungsrückstand kann Kopier & Drucksysteme Hanßen insbesondere nach Ankündigung die Serviceleistung ohne Ver-lust des Zahlungsanspruchs zurückhalten.
7. Auskunft, Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass Kopier & Drucksysteme Hanßen Daten, auch personenbezogene Daten, des Kunden speichert und verarbeitet. Kopier & Drucksysteme Hanßen wird diese ggf. auch zum Zwecke der erforderlichen Refinanzierung im erforderlichen Um-fang an Dritte übermitteln. Kopier & Drucksysteme Hanßen ist auch berechtigt, über den Kunden Bankauskünfte/Handelsauskünfte einzuholen. Sie wird die geltenden Datenschutzbestimmungen beachten.
8. Schlussbestimmungen
1. Kopier & Drucksysteme Hanßen ist berechtigt, die Serviceleistungen durch Dritte zu erbringen.
2. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen sowie die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Ein Verzicht auf die Schriftform ist nur schriftlich möglich
3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt. Sofern das dispositive Gesetzesrecht insoweit keine ihrem wirtschaftlichen Zweck entsprechende Regelung enthält, sind die Vertragsparteien verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen. Für Vertragslücken gilt diese Regelung entsprechend.
4. Gerichtsstand ist Viersen. Dieser Gerichtsstand ist nicht ausschließlich.
Stand Januar 2021